Erfahrungen & Bewertungen zu 1a-Luftaufnahmen
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Brücke von oben

AGB

1. Gegenstand der allg. Geschäftsbedingungen

 

1.1 Die nachfolgend allg. Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge

 

zwischen dem Auftraggeber und 1a-Luftaufnahmen, André Betz Vorderdorfstrasse 8

8597 Landschlacht TG

 

1.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung per Post oder via E-Mail zustande.

 

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen anerkennt der Auftragnehmer 1a-Luftaufnahmen nicht an, ausser vertraglich vereinbart.

 

2. Preise und Angebote

 

2.1 Allg. Preisangaben und Angebote des Auftragnehmers in Prospekten, Anzeigen und Internet sind freibleibend und unverbindlich.

 

2.2 Alle Preise verstehen sich excl. der Schweizer MwSt.

 

2.3 Für das Auftragsangebot bzw. für die Auftragsbestätigung geltenden Preise sind mind. 60 Tage gültig. Danach muss eine neue Offerte durch den Auftraggeber eingeholt werden.

 

2.4 Bei Bestellung wird dem Auftragnehmer 1a-Luftaufnahmen eine Frist nach Vereinbarung zugesprochen, bis zur Auslieferung der Bilder und Videos. Diese gegenseitig vereinbarte Frist ist vor allem vom Wetter abhängig, da das oberste Ziel eine einwandfreie Qualität ist.

 

2.5 Für die Anreise wird eine Kilometerpauschale von 90 Rappen/Km verrechnet für das Fahrzeug und CHF 40.-/h für den Fotograf/Pilot

 

3. Auftragausführung, Rechte und Pflichten

 

3.1 Der Auftraggeber hat genaue Angaben über das aufzunehmende Objekt in schriftlicher Form via Kontaktformular zu machen.

 

3.2 Der Auftraggeber hat einfache Genehmigungen von Bewohner, Behörden 

etc. selbst einzuholen und diese Bewilligung an 1a-Luftaufnahmen weiter zu reichen.

 

3.3 Eventuelle damit verbundene Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.

 

3.4 Für bewilligungspflichtige Einsätze, die durch 1a-Luftaufnahmen eingeholt werden, wie innerhalb Flugplatzkontrollzonen (CTR), örtliche Vorschriften Kanton oder Gemeinde, Skyguide(mind. 14 - 21 Tage vorher) etc. wird eine Pauschale gem. Offerte verrechnet.

 

3.5 Bei Einsätzen in der professionellen Filmbranche ist der Auftraggeber alleine für die nötigen Bewilligungen zuständig. Diese müssen den geltenden Vorschriften entsprechen. 1a-Luftaufnahmen kann gegen Entgelt entsprechende Unterstützung leisten.

 

3.6 Bei Einsätzen in der professionellen Filmbranche ist der Auftraggeber selbst für die korrekte Datensicherung der Aufnahmen zuständig. Bei Verlust der Daten ist 1a-Luftaufnahmen nicht haftbar, da in der Regel kein Nutzungsrecht für 1aLuftaufnahmen an den Daten besteht.

 

3.7 Wird bei Einsätzen in der professionellen Filmbranche ein eigener Kameraoperateur durch den Kunden eingesetzt, so ist dieser Kameraoperateur alleine verantwortlich für die Kameraeinstellungen. 1a-Luftaufnahmen kann für falsche Einstellungen und schlechte Gimbalführung der Kamera nicht verantwortlich gemacht werden. Wird der Kameraoperateur durch 1aLuftaufnahmen gestellt, so ist 1a-Luftaufnahmen dafür zuständig.

 

4. Leistung, Lieferzeit , Verzug

 

4.1 Die Vereinbarung von Lieferzeiten bedarf der schriftlichen Form.

 

4.2 Die Einhaltung von Leistung und Lieferzeit, setzt die rechtzeitige Bestellung des Auftraggebers voraus. Es gilt generell eine Lieferzeit nach schriftlicher Vereinbarung.

 

4.3 Bei Lieferverzug aufgrund höherer Gewalt (schlechtes Wetter, sonstige unvorhersehbare Ereignisse) kann keine Schadensersatzforderung durch den Auftragnehmer geltend gemacht werden.

4.4 Ist der Auftragnehmer mit der gelieferten Dienstleistung nicht zufrieden, so ist dies schriftlich zu begründen und trotzdem die Hälfte des Betrages gem. Offerte zu bezahlen.

 

4.5 Bei Einsätzen in der professionellen Filmbranche ist der Auftraggeber alleine für die Datensicherung zuständig. Dieser hat sich vorgängig mit den Datensicherungstools(Drohne) zu befassen, um die richtige, gewünschte Qualität der Daten zu erhalten. Es ist dafür ein HighEnd-Laptop nötig für speditive und sichere Datensicherung im RAW-Format!

 

5. Zahlungsbedingungen

 

5.1 Generell gilt nach Erhalt der digitalen Ware eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ohne Abzug rein netto.

 

5.2 Neukunden haben vor Auftragsausführung 30% des vereinbarten Preises zu bezahlen. Dies gilt in der Regel für die ersten 3 Aufträge.

 

5.3 Nimmt der Auftraggeber die erstellte digitale Ware nicht ab oder ist nicht zufrieden, so wird für den entstandenen Aufwand 50% verrechnet plus den vollen Anfahrts- / Retourweg (km / Zeit) zum Ort des Auftragnehmers.

 

6. Haftung

 

6.1 Für entstandene Haftpflichtschäden besteht eine Haftpflichtversicherung von CHF mind. 1 Million.

 

7. Rechte gegenüber Dritten

 

7.1 Mit der Bestellung des Auftraggebers sichert dieser zu, dass 1a-

 

Luftaufnahmen berechtigt ist, Luftaufnahmen und Videos von dem spezifischen Objekt und den Randobjekten ausführen zu lassen.

 

7.2 Etwelche Einsprachen nach erfolgter Leistung von 1a- Luftaufnahmen durch Anwohner, Behörden, Firmen sind gänzlich durch den Auftraggeber zur Zufriedenheit zu erledigen.

8. Urheber und Nutzungsrechte

 

8.1 1a-Luftaufnahmen ist Urheber im Sinne des Urheberrechtes aller gelieferten Leistungen. Mit vollständigem Erhalt des Honorars, räumt der Auftraggeber das volle Nutzungsrecht ein.

 

8.2 Erstellte Aufnahmen und Videos dürfen auf der Homepage von 1a-Luftaufnahmen zu Werbe- und Referenzzwecken publiziert werden.

 

8.3 Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung per Brief von 1a-Luftaufnahmen.

 

8.4 Bei Einsätzen in der professionellen Filmbranche kann es sein, dass das alleinige Nutzungsrecht nur dem Kunden zusteht. Das alleinige Nutzungsrecht hat in der Regel einen Aufpreis von 20-30% des Auftrages gem. schriftlicher Offerte zur Folge.

 

9. Diverses

 

9.1 Für allfällige Rechtsstreitigkeiten gilt das Schweizerische Recht.

 

9.2 Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Kreuzlingen TG

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